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Winterdienst für Hausverwaltungen

Winterdienst für Hausverwaltungen: Räum- und Streudienste für Ihre Objekte vergleichen

Sie verwalten Miet- oder Eigentumsobjekte und brauchen einen Winterdienst, der die Räumpflicht zuverlässig übernimmt und jeden Einsatz belegt. Hier vergleichen Sie Dienstleister aus Ihrer Region und holen mit einer Anfrage bis zu drei Angebote für die kommende Saison ein.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Nur Betriebe aus Ihrem Umkreis
  • Erfahrung mit Hausverwaltungen
Schritt 1 von 2Kostenlos · dauert ca. 2 Minuten

Wo liegt das Objekt?

Ihre Anfrage geht nur an Betriebe aus diesem Umkreis.

Winterdienst

Umkreis

Unverbindlich · bis zu 3 Angebote
Projektanforderungen

Was Hausverwaltungen von einem Betrieb brauchen

  • Objektliste mit Flächen

    Je Objekt Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Stellplätze mit Länge oder Fläche – das ist die Grundlage für jedes vergleichbare Angebot.

  • Räumzeiten nach Ortssatzung

    Die kommunale Satzung legt die Zeiten fest, meist werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr. Der Vertrag muss diese Zeiten je Objektort abbilden.

  • Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

    Der Vertrag überträgt Räum- und Streupflicht ausdrücklich auf den Dienstleister; Sie behalten die Auswahl- und Kontrollpflicht, die Sie stichprobenartig wahrnehmen und dokumentieren.

  • Einsatzprotokolle

    Datum, Uhrzeit, Objekt, Maßnahme und Streumittel je Einsatz – als Nachweis gegenüber Eigentümern, Mietern und Versicherern.

  • Umlagefähige Abrechnung

    Kosten des Winterdienstes sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Die Rechnung muss je Objekt trennbar sein, sonst scheitert die Betriebskostenabrechnung.

Auswahlkriterien

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

  1. 1

    Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme

    Lassen Sie sich die Police zeigen; bei Personenschäden auf Gehwegen geht es schnell um sechsstellige Beträge.

  2. 2

    Wetterbeobachtung und Bereitschaft

    Wer entscheidet nachts über den Einsatz? Fragen Sie nach Wetterdienst, Rufbereitschaft und Reaktionszeit bei Glatteis.

  3. 3

    Vertretung bei Ausfall

    Ein Dienstleister mit mehreren Kolonnen oder Subunternehmern fällt nicht komplett aus, wenn ein Fahrzeug steht.

  4. 4

    Mehrere Objekte in einer Tour

    Liegen Ihre Objekte auf einer Route, sinken Anfahrtskosten – ein Anbieter mit Gebietsschwerpunkt ist oft günstiger als der große Flächenanbieter.

  5. 5

    Streumittel nach Satzung

    Viele Kommunen verbieten Salz auf Gehwegen; der Dienstleister muss abstumpfende Mittel vorhalten und die Frühjahrsreinigung einplanen.

Anbieterübersicht

Betriebe für Winterdienst mit Erfahrung bei Hausverwaltungen

Noch hat kein Betrieb dieses Auftraggeber-Merkmal hinterlegt. Ihre Anfrage erreicht trotzdem Betriebe für Winterdienst aus Ihrer Region – beschreiben Sie Ihr Objekt oben, passende Betriebe melden sich.

Referenzen

Diese Nachweise sollten Sie verlangen

  • Referenzliste mit Hausverwaltungen und Objektzahl
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme
  • Muster eines Einsatzprotokolls oder Zugang zum digitalen Nachweis
  • Beschreibung von Bereitschaft, Wetterbeobachtung und Vertretung
Ausschreibung

Checkliste für Ihre Vergabe

  • Objektliste mit Adressen, Flächen und Satzungszeiten
  • Leistungsumfang: Räumen, Streuen, Nachstreuen, Frühjahrsreinigung
  • Abrechnungsmodell: Saisonpauschale, Bereitschaft plus Einsatz oder reine Einsatzabrechnung
  • Übertragung der Verkehrssicherungspflicht im Vertragstext
  • Einsatzdokumentation und Meldeweg bei Störungen
  • Haftpflichtnachweis und Subunternehmerregelung
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgleitung für Folgesaisons
  • Rechnungsstellung je Objekt für die Betriebskostenumlage
Typische Projekte

So sehen Aufträge von Hausverwaltungen aus

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Angebot.

  • Saisonvertrag für ein Mehrfamilienhaus

    Gehweg, Hauszugang und Müllplatz, Bereitschaft von November bis März.

    Orientierungswert 600–1.600 € je Saison

  • Objektportfolio mit 15 Häusern

    Tourenplanung im Verwaltungsgebiet, Sammelrechnung mit Objektaufschlüsselung.

    Orientierungswert 80–200 € je Objekt und Monat

  • Einsatzabrechnung für Objekte mit Mieter-Winterdienst

    Vertretung, wenn Mieter im Urlaub oder krank sind – Abruf pro Einsatz.

    Orientierungswert 30–80 € je Einsatz

Einwände

Was Auftraggeber vor der Vergabe oft fragen

  • Reicht es, den Winterdienst per Hausordnung auf die Mieter zu übertragen?

    Rechtlich möglich, aber Sie bleiben kontrollpflichtig und haften bei Lücken mit. Zudem dürfen Sie nicht gleichzeitig die Pflicht übertragen und die Kosten umlegen. Ein Dienstleister löst beides sauber.

  • Eine Saisonpauschale ist in schneearmen Wintern zu teuer.

    Vergleichen Sie Bereitschaftspauschale plus Einsatzpreis mit der Pauschale über drei Winter. Die Pauschale kauft Planbarkeit für die Abrechnung – bei vielen Objekten ist das den Aufschlag oft wert.

  • Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

    Mit wirksamer Übertragung haftet der Dienstleister, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Ohne dokumentierte Kontrolle Ihrerseits kann ein Gericht dennoch ein Mitverschulden annehmen.

Häufige Fragen

Winterdienst für Hausverwaltungen: Häufige Fragen

Darf ich die Winterdienstkosten auf die Mieter umlegen?

Ja, § 2 Nr. 8 BetrKV nennt die Kosten des Winterdienstes ausdrücklich. Voraussetzung ist eine Umlagevereinbarung im Mietvertrag und eine Rechnung, die sich dem Objekt zuordnen lässt.

Welche Zeiten muss der Dienstleister abdecken?

Die Zeiten stehen in der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der Gemeinde, üblich sind 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Bei mehreren Gemeinden im Portfolio prüfen Sie jede Satzung einzeln.

Muss ich den Dienstleister kontrollieren?

Ja. Die Rechtsprechung verlangt vom Eigentümer beziehungsweise Verwalter eine stichprobenartige Überwachung. Praktisch reichen dokumentierte Kontrollen nach Schneefällen und die Prüfung der Einsatzprotokolle.

Was gehört zum Winterdienst außer Räumen und Streuen?

Wetterbeobachtung, Bereitschaft, Nachstreuen bei Glätte, das Freihalten von Zugängen zu Müllplätzen und Garagen sowie die Entfernung des Streuguts im Frühjahr. Klären Sie, ob Dachlawinen und Eiszapfen im Leistungsumfang sind.

Wann sollte ich ausschreiben?

Spätestens im September. Gute Dienstleister planen ihre Touren bis Oktober, danach gibt es Kapazitäten nur noch zu Aufschlägen.

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