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Kostenlos · Rechner für Auftraggeber

Ihren Winterdienst in 3 Minuten kalkulieren

Flächen eingeben, Region und Streumittel wählen – Einsätze, Streugut und Saisonkosten live berechnen.

  • Streugut nach Herstellerangabe
  • DWD-Frost- und Eistage 1991–2020
  • Eigenleistung vs. Fachbetrieb
  • Planung per Link teilbar
1Objekt & FlächenNoch nicht konfiguriert

Steuert Saison- und Bereitschaftspauschale.

lfm
m
m²
m²
m²

Mindestens eine Fläche muss größer als 0 sein.

2Region & SchneehäufigkeitNoch nicht konfiguriert

Die Schneezone bestimmt die Einsatztage.

Zone B – gemäßigt
Beispiele laut QuelleBerlin, Stuttgart, München
Einsatztage je Saison (winterexperte.de)15–30
DWD Frosttage / Eistage je Jahr, 1991–202067,6 / 17,1
Stationshöhe48 m ü. NN · Berlin
Offene Recherche: Schneedeckentage nicht belegt.
–

Vorgabe: Mitte der Spanne 15–30 Tage; Bereich 1–80.

3Einsatzart & StreumittelNoch nicht konfiguriert

Alle Einsatztage streuen, an Räumtagen auch räumen.

Ø 9,50 € je Sack 25 kg (Spanne 7,95 €–18,95 €).

Offene Recherche: Sole nicht berechenbar.
–

Belegter Bereich 70–300 g/m², Vorgabe 100 g/m².

4DurchführungNoch nicht konfiguriert

Einsatzpreis und Pauschale: Fachbetrieb; sonst selbst.

Ø je m² und Einsatz; Parkplatz 1,35, Treppen 6,50 €/m².

Preise anpassenStandard: Ø-Preise Oktober 2026, brutto

Eigene Angebotspreise eintragen (brutto, je Einheit). Saisonpauschalen gelten je m² und Monat brutto; die Netto-Spanne der Quelle steht in Klammern. Angepasste Preise bleiben in diesem Browser gespeichert und wandern mit in den geteilten Link.

Streugut
€/Sack
€/Sack
€/Sack
€/Stk.
Geräte
€/Stk.
€/Stk.
€/Tag
€/Stk.
Fachbetrieb je Einsatz
€/m²
€/m²
€/m²
€/m²
€/m²
€/Einsatz
Bereitschaft
€/Monat
€/Monat
€/Monat
Saisonpauschale
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat
€/m²·Monat

Bitte konfigurieren Sie Ihre Planung.

Wählen Sie die gewünschten Optionen aus, um Mengen und eine Kostenschätzung zu erhalten. Es ist nichts vorausgewählt – die Planung entsteht aus Ihren Angaben.

Noch offen

Lieber vom Fachbetrieb räumen und streuen lassen?

Geprüfte Winterdienst-Fachbetriebe in Ihrer Region anfragen – Ihre Flächen- und Einsatzdaten werden automatisch mitgeschickt.

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst-Rechner

So funktioniert der Planer

Wie viele Winterdienst-Einsätze fallen je Saison an?

Der Rechner ordnet jeder DWD-Klimastation eine Schneezone zu: Zone A (Hamburg, Köln, Frankfurt) 8–15 Einsatztage, Zone B (Berlin, Stuttgart, München) 15–30, Zone C (Alpenvorland, Schwarzwald, Harz) 30–60; für nicht zugeordnete Stationen gilt die bundesweite Spanne von 10–25. Vorbelegt ist die Mitte der Spanne, rund 35 % davon sind Räumtage mit Neuschnee, der Rest reine Streutage. Frost- und Eistage des DWD (1991–2020) dienen nur zur Orientierung.

Wie viel Streugut brauche ich pro Quadratmeter?

Streusalz dosieren Hersteller mit 10–20 g/m², vorbeugend reichen 5–10 g/m², bei Glatteis bis 40 g/m². Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Lavagranulat brauchen rund 100 g/m², je nach Wetterlage 70–300 g/m². Der Rechner multipliziert Fläche, Streumenge und Streueinsätze und rundet auf Säcke (25 kg Splitt/Salz, 20 kg Lavagranulat) oder Big Bags auf. Auf Gehwegen ist Salz in Berlin, Hamburg und vielen bayerischen Städten verboten.

Was kostet ein Fachbetrieb für Räumen und Streuen?

Kostenratgeber nennen je Einsatz 1,50–3,00 €/m² für Standard-Privathaushalte und 2,00–6,00 €/m² in Städten, Parkplätze maschinell 0,70–2,00 €/m², Treppen von Hand 4,00–9,00 €/m², dazu 0,20–0,70 €/m² Streugut und optional 15–35 € Anfahrt. Saisonpauschalen liegen je nach Schneezone bei 1,16–6,02 € netto je m² und Monat für Oktober bis März. Der Rechner nutzt die Mitte der Spannen, brutto inkl. 19 % MwSt., Stand Oktober 2026; Nacht- und Feiertagszuschläge sind nicht eingerechnet.

Lohnt sich Eigenleistung mit eigener Schneefräse?

Bei Eigenleistung rechnet der Rechner Streugut und Geräte: Schneeschieber rund 35 €, Benzin-Schneefräse rund 799 € im Kauf oder 85 € je Miettag, Handstreuwagen rund 70 €. Übersteigt die Miete für alle Räumtage den Kaufpreis, weist der Rechner darauf hin. Der eigene Zeitaufwand bleibt offen, weil für Handräumung kein belegter Leistungswert existiert; die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen – auch bei Urlaub oder Krankheit.

Technik & Ausführung

Schneeschieber, Schneefräse oder Kehrmaschine: Welches Gerät passt zu welcher Fläche?

Ein Schneeschieber reicht für Gehwege und Zufahrten bis etwa 100 bis 150 m², eine zweistufige Benzin-Schneefräse lohnt ab rund 200 m² oder langen Gehwegfronten und schafft laut Herstellern knapp 2.000 m² je Stunde, versagt aber auf Splitt- und Kiesflächen. Kehrmaschinen mit Schneeschild eignen sich für große ebene Flächen bei Pulverschnee unter etwa 10 cm; für sie fehlen belegte Leistungswerte, weshalb der Rechner sie nicht kalkuliert. Entscheiden Sie nach Fläche, Belag und Schneezone, nicht nach Gerätepreis.

Welche Flächen sollte ich dem Fachbetrieb überlassen und welche selbst räumen?

Dem Fachbetrieb gehören die Flächen mit Haftungsrisiko gegenüber Dritten: der öffentliche Gehweg mit Räumbeginn um 7 Uhr, Hauszugang, Treppen und bei Mehrparteienhäusern Zufahrt und Stellplätze. Selbst räumen können Sie Gartenwege, Terrasse und Garagenvorplatz, die nur Sie nutzen, sowie Flächen ohne Fremdverkehr. Der Rechner nimmt Gehweg, Zufahrt, Parkplatz und Treppen getrennt auf, sodass sich die Aufteilung durchrechnen lässt. Im Vertrag sollte ein Flächenplan als Skizze mit Quadratmetern hängen, damit klar ist, wofür der Betrieb die Verkehrssicherung übernimmt.

Wie viel Zeit kostet mich der Winterdienst in Eigenleistung je Einsatz?

Von Hand brauchen Sie bei 5 bis 10 cm Neuschnee etwa 15 bis 30 Minuten je 100 m², bei nassem oder festgefahrenem Schnee das Doppelte, mit der Schneefräse wenige Minuten plus Rüstzeit, dazu jeweils 5 bis 10 Minuten Streuen, frühes Aufstehen vor 7 Uhr und Kontrollgänge bei Glätte. Der Rechner lässt den Zeitaufwand bewusst offen, weil belegte Leistungswerte für Handräumung fehlen. Setzen Sie Ihren Stundenwert mal Einsatztage neben die Saisonpauschale, dann steht die Entscheidung.

Was macht der Fachbetrieb bei Eisregen anders als ein Privathaushalt?

Ein Fachbetrieb arbeitet bei Eisregen nach Wetterwarnung und streut präventiv, bevor der Regen auf gefrorenem Boden festfriert, setzt dafür maschinell Feuchtsalz oder Sole ein, wo Salz erlaubt ist, fährt in Bereitschaft mehrere Kontroll- und Nachstreurunden und protokolliert jeden Einsatz. Ein Privathaushalt reagiert meist erst, wenn die Glätte da ist, muss auf Gehwegen oft mit abstumpfenden Mitteln auskommen und mehrfach nachstreuen. Prüfen Sie im Vertrag, ob Glättebereitschaft und Mehrfacheinsätze an einem Tag eingeschlossen sind oder je Einsatz extra berechnet werden.

Welche Mindestausstattung brauche ich, wenn ich den Winterdienst selbst übernehme?

Nötig sind ein Schneeschieber, ein Straßenbesen, ein Eisbrecher oder Spaten für festgefahrene Schichten, ein Handstreuwagen oder Eimer mit Schaufel, rutschfeste Schuhe mit Spikes und ein trockener Streugutvorrat für die ganze Saison, den der Rechner in Säcken für Ihre Fläche ausgibt. Dazu gehört eine Vertretung für Urlaub, Krankheit und Dienstreise, denn die Räumpflicht gilt an jedem Tag. Legen Sie außerdem ein Streubuch bereit, bevor der erste Frost kommt.

Kosten & Budget

Was kosten Splitt, Granulat und Salz je Kilogramm im Vergleich?

Im Sack kostet Streusplitt etwa 0,30 bis 0,75 € je kg, Lavagranulat etwa 0,30 bis 0,55 € und Streusalz etwa 0,65 bis 1,10 € je kg, im Big Bag rund 0,35 bis 0,40 €, regional unterschiedlich. Je Quadratmeter dreht sich das Bild, weil Salz mit 10 bis 20 g statt 100 g Splitt auskommt und je Streueinsatz deutlich billiger ist, auf vielen Gehwegen aber verboten bleibt. Wählen Sie zuerst nach kommunaler Zulassung, dann nach Preis.

Welche Folgekosten entstehen durch Splitt-Entsorgung und Schäden an Belägen?

Splitt muss im Frühjahr zusammengekehrt und als Kehricht entsorgt werden, verstopft Rinnen und Versickerungsfugen und wird ins Haus getragen, wo er Böden verkratzt. Salz greift Betonpflaster, Stahl, Fugen und Randpflanzen an, bei Frost-Tausalz-Wechsel platzen minderwertige Steine ab, und Lavagranulat staubt und färbt Fugen. Diese Kosten fehlen in jedem Streugutvergleich. Im Angebot des Fachbetriebs sollte die Frühjahrsreinigung der gestreuten Flächen enthalten sein oder als eigene Position stehen.

Welche Rolle spielen Flächenart und Lage für die Winterdienstkosten?

Treppen und enge Zugänge kosten mit etwa 4 bis 9 € je m² und Einsatz das Mehrfache eines Gehwegs, weil sie von Hand geräumt werden, Parkplätze sind mit etwa 0,70 bis 2 € je m² am günstigsten, weil die Maschine große Bahnen fährt. Dazu kommen die Schneezone mit 8 bis 60 Einsatztagen, städtische Lage, Hanglagen, Pflaster statt Asphalt und die Entfernung zum Betrieb. Lassen Sie sich die Einheitspreise im Angebot je Flächenart ausweisen, nicht als Gesamtpauschale.

Lohnt sich ein Winterdienst nur für die Gehwegpflicht oder auch für Einfahrt und Garten?

Für den öffentlichen Gehweg lohnt er sich wegen Pflicht und Haftung fast immer, für Zufahrt und Hauszugang ebenfalls, sobald Besucher, Zusteller oder Mieter sie nutzen, denn auf Privatgrund gilt die Verkehrssicherungspflicht gegenüber jedem, der berechtigt kommt. Gartenwege und Terrasse brauchen keinen Dienst. Viele Betriebe arbeiten mit Mindestflächen oder Grundpauschalen, sodass die Zufahrt oft nur wenig Aufpreis kostet. Rechnen Sie die Varianten mit und ohne Zufahrt im Rechner durch und legen Sie im Vertrag den Hauszugang bis zur Tür fest.

Wie plane ich das Winterdienst-Budget bei unsicherer Schneemenge?

Planbar wird das Budget mit einer Saisonpauschale, die unabhängig von der Schneemenge gilt und in schneereichen Wintern günstiger, in schneearmen teurer ausfällt als die Einsatzabrechnung. Beim Einsatzpreis rechnen Sie im Rechner zwei Szenarien, indem Sie die Einsatztage auf das untere und obere Ende der Zonenspanne stellen, und legen den oberen Wert als Rücklage an; die Bereitschaftspauschale fällt in jedem Fall an. Vereinbaren Sie bei Einsatzabrechnung einen Preis je Einsatz und eine Obergrenze je Saison im Vertrag.

Recht & Planung

Welche Gehwegbreite muss geräumt werden?

Geräumt werden muss nicht der ganze Gehweg, sondern ein Streifen, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen, nach den meisten Satzungen 1,00 bis 1,50 m, in Berlin je Reinigungsklasse 1,00 oder 1,50 m, in Hamburg mindestens 1,00 m. Fußgängerüberwege, Bordsteinabsenkungen und Haltestellenzugänge sind in voller Breite freizuhalten, der Schnee wird am Fahrbahnrand gelagert, nicht in Rinnen, vor Hydranten oder auf der Straße. Übertragen Sie die Breite aus Ihrer Satzung wörtlich in den Vertrag, damit der Betrieb nicht nach eigener Praxis räumt.

Wo finde ich die Räum- und Streupflicht meiner Gemeinde?

Die Pflicht steht in der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung Ihrer Gemeinde, die im Ortsrecht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht ist, in Berlin im Straßenreinigungsgesetz, in Hamburg im Wegegesetz. Dort stehen Zeiten, Breite, zugelassene Streumittel und ein Straßenverzeichnis, aus dem hervorgeht, welche Gehwege auf die Anlieger übertragen sind. Der Gebührenbescheid für Straßenreinigung zeigt zusätzlich, ob die Stadt selbst räumt. Hängen Sie die Satzung als Anlage an den Winterdienstvertrag, damit Pflicht und Leistung deckungsgleich sind.

Muss ich auch den Gehweg vor dem Nachbargrundstück oder die Straße räumen?

Ihre Pflicht endet an der eigenen Grundstücksgrenze, bei Eckgrundstücken gilt sie entlang beider Straßenseiten, den Gehweg des Nachbarn räumen Sie nur aufgrund einer Vereinbarung. Die Fahrbahn bleibt Sache der Kommune, nur in manchen Satzungen werden kleine Anliegerstraßen oder Zugänge zur Fahrbahnmitte den Anliegern übertragen; auch Hinterlieger ohne Straßenfront können über die Satzung herangezogen werden. Prüfen Sie Ihr Straßenverzeichnis und lassen Sie im Vertrag die genaue Räumstrecke in Metern festhalten.

Wer räumt bei Mietshäusern: Vermieter, Mieter oder Hausmeister?

Verpflichtet ist nach der Satzung der Eigentümer, der die Aufgabe entweder ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter überträgt, wobei eine Hausordnung allein nicht reicht, oder einen Hausmeister beziehungsweise Fachbetrieb beauftragt und die Kosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlegt. In beiden Fällen bleibt er zur Kontrolle verpflichtet und haftet, wenn er ungeräumte Flächen duldet. Der Vertrag mit dem Betrieb sollte Kontrollfahrten und Einsatzprotokolle ausdrücklich nennen, damit die Betriebskostenabrechnung belegt ist.

Wie dokumentiere ich meinen eigenen Winterdienst für den Fall eines Unfalls?

Führen Sie ein Streubuch mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, geräumter Fläche, Streumittel und Menge sowie Unterschrift, ergänzt um Fotos mit Zeitstempel und bei Vertretung dem Namen des Vertreters. Im Streitfall muss der Verletzte Ihre Pflichtverletzung beweisen, doch lückenlose Aufzeichnungen entkräften die Behauptung, Sie hätten nichts getan, und Wetterdaten des DWD lassen sich nachträglich abrufen. Melden Sie jeden Unfall sofort der Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Ein Fachbetrieb liefert solche Protokolle mit GPS-Zeiten, was im Vertrag als Leistung stehen sollte.

Alle Berechnungen sind Richtwerte für die Vorplanung (Vorschau nach dokumentierter Rechenlogik) und ersetzen kein Angebot. Fachbetriebe finden Sie unter Winterdienst, weitere Werkzeuge unter Planer & Rechner.